Minzblätter

Pulegon-Alarm?

Pulegon in E-Liquids?

Keinerlei Anlass zur Besorgnis, ist in Deutschland ohnehin verboten!

Zur Zeit wird in den Medien über eine amerikanische Studie berichtet, wonach „besorgniserregend hohe Konzentrationen“ des möglicherweise krebserregenden Stoffes Pulegon in Minz-/Mentholliquids gefunden worden wären. Abgesehen von der fragwürdigen Aussagekraft und Übertragbarkeit einer Untersuchung von drei Liquids, die vor über fünf Jahren in den USA durchgeführt wurde, stellen wir zu den Ergebnissen fest:

Der deutsche Gesetzgeber hat die Problematik bereits bei der Regulierung von E-Zigaretten erkannt und berücksichtigt: In Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung findet eine Negativliste mit Inhaltsstoffen, die in Liquids für E-Zigaretten ausdrücklich verboten sind. Der Stoff „Pulegon“ ist dort zwar nicht namentlich aufgeführt, wohl aber „verarbeitete Bestandteile, Extrakte und Öle, die aus der Pflanze Poleyminze stammen“. Das ätherische Öl der Poleyminze besteht aus bis zu 94% Pulegon und wurde vom Gesetzgeber daher auch ausdrücklich als Inhaltsstoff verboten (Link zum Gesetzestext) .

Trotzdem – was steckt hinter diesen Meldungen?

Pulegon kommt natürlicherweise in einer Vielzahl von ätherischen Ölen von Minzpflanzen vor, die auch in einer Vielzahl von Lebensmitteln zur Aromatisierung verwendet werden. Um den dadurch unvermeidlichen Gehalt von Pulegon in Lebensmitteln zu begrenzen, sind in der EU-Verordnung 1334/2008 Grenzwerte festgelegt. Kaugummi darf beispielsweise 350 mg Pulegon pro Kilogramm enthalten, das entspricht 0,35 mg pro Gramm.

Der höchste in der Studie gemessene Gehalt an Pulegon beträgt 119 µg in einem der wenigen untersuchten E-Liquids. Hochgerechnet auf einen Tageskonsum von 10 g Liquid ergibt das einen Gesamtgehalt von 1,2 mg. Das entspricht der erlaubten Menge in nicht einmal drei handelsüblichen Kaugummis (ein Kaugummi = 1,4 g). Hier von „besorgniserregend hoher Konzentration“ zu sprechen, ist schlicht falsch.

Zu berücksichtigen ist auch, dass es sich hier nur um den im Liquid gemessenen Gehalt von Pulegon im unverdampften Liquid handelt. In welchen Mengen der Stoff tatsächlich aufgenommen wird, wurde nicht untersucht. Prof Paul Aveyard, University of Oxford, weist darauf hin, dass nicht die gesamte im Liquid enthaltene Menge Pulegon durch den Dampf vom Körper aufgenommen wird. Die Studie mache laut ihm die ungerechtfertige Annahme, dass das ganze Pulegon im Liquid absorbiert würde. Es sei wahrscheinlich, dass das meiste Pulegon gar nicht absorbiert würde, da der Großteil des Dampfes wieder ausgeatmet werde (Quelle).

 

Was heißt “möglicherweise krebserregend”?

Pulegon ist in größeren Mengen gesundheitsschädlich – wie viele andere Lebensmittel auch.
Es reizt die Schleimhäute und Augen und bei Verschlucken auch den Darmtrakt. Daher wird es vorsorglich in die sogenannte Kategorie 2B der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation WHO eingestuft. Diese Stoffe gelten dann als “möglicherweise krebserregend”. In dieser Kategorie landen Stoffe, die solche Reizungen hervorrufen können.
Übrigens findet sich dort auch völlig Alltägliches wie:

  • Aloe vera
  • Gingko biloba
  • Elektromagnetische Strahlung wie von Smartphones

Quellen: VdEH, VAPERS.GURU und Wikipedia